1. Der Kegelclub besteht nur aus Männern, maximal 11.
  2. Neuaufnahmen in den Kegelclub können nur durch eine 3⁄4 Mehrheit aller Kegelbrüder erfolgen, ebenso Ausschlüsse. Der Antrag muss beim Kegeln gestellt werden. Die Abstimmung erfolgt über das geheime Wahlverfahren. Nicht anwesende Kegelbrüder können jedoch ausnahmsweise telefonisch in das Wahlverfahren mit einbezogen werden.
  3. Ziel und Zweck ist die Pflege der Geselligkeit!!!
  4. Der Vorstand

    Der Vorstand besteht aus (in alphabetischer Reihenfolge):
    • dem 1. Vorsitzenden Christian
    • dem 1. Vorsitzenden Jens
    Der Vorstand muss einmal jährlich zurücktreten. Nach angemessenem Dank aller Kegelbrüder für die geleistete Arbeit tritt der Vorstand wieder ein.
  5. Die Gemeinschaftskasse, die in Form eines Sparbuches geführt wird, dient zur Finanzierung geselliger Veranstaltungen (Ausflüge, Kegeltouren, Parties, etc.)
  6. Auf Verlangen kann die Kasse jederzeit eingesehen werden.
  7. Grundsätzlich hat jeder Kegelbruder einen Anspruch auf seinen Anteil an der Gemeinschaftskasse, nach Einzahlung aller Außenstände.
  8. Die Außenstände müssen zum Abschluss eines Kalenderjahres beglichen sein, da der in §7 aufgeführte Anspruch ansonsten erlischt.
  9. Kegelbrüder, die von Beginn an erklären, nicht an der Kegeltour teilzunehmen oder aus einem wichtigen Grund nicht teilnehmen können, erhalten Ihren Anteil an der Kegelkasse, nach Kassensturz zurück. Keine Lust ist kein wichtiger Grund!!!
  10. Kurzfristige Absagen, z.B. aus Krankheitsgründen sind ebenso zu betrachten wie §9.
  11. Gastkegler zahlen einen Pauschalbetrag von 10€.
  12. Zur Auffüllung der Kegelkasse werden sogenannte Vorfinanzierungsparties (VoFi) durchgeführt. Kosten:
    Anwesende Kegler25,00 €
    Nicht anwesende Kegler und sonstige Personen10,00 €
  13. Strafenkatalog / Gebühren

    Monatsbeitrag ab Februar 201020,00 €
    Pauschalgebühr für die Bahn5,00 €
    Pumpenkönig5,00 €
    Tagesverlierer5,00 €
    Verlorenes Spiel1,00 €
    Pumpe0,40 €
    Alle Neune1,00 € für alle Anderen
    Unentschuldigtes Fehlen10,00 €
    + Gesamtzahl der Pumpen + 0,50 € je gespieltes Spiel
    Entschuldigtes Fehlen5,00 €
    + (meiste+wenigste Pumpen) / 2 + 0,50 € je gespieltes Spiel
    Hinterherlaufen (Abfangen)1,00 € für den Werfer
    Hinterherlaufen (Nicht Abfangen)0,50 € für den Läufer
    Klingeln0,80 €
    Zu spätes ErscheinenPumpenanzahl des aktuellen PK
    Kein Ballermännas-Shirt bei Pflicht20,00 €
    Pokal beim Januar-Kegeln vergessen20,00 €
    Pokal verloren100,00 €
    + Wiederbeschaffungskosten
    Nichtwissen des Hintermannholzes
    (Hintermann ist der Kegelbruder, der nach einem an der Reihe ist
    1,00 €
    Zu langes Warten (länger als 2 Minuten) auf den Wurf (ein anderer bringt ihm die Kugel)1,00 €
    Von einem drei in Folge in einem Spiel gekegelte Pumpen ziehen eine Runde Schnaps nach sich, außerdem bei Beschiss!
  14. Fehlen

    Wer zum Kegeln nicht erscheint, muss eine Gebühr bezahlen (siehe §13).
    Die Abwesenheit muss bis spätestens 24 Stunden vor dem Kegeln im Ballermännas-Chat angekündigt werden, ansonsten gilt das Fehlen als unentschuldigt. Ausnahmen: akute Krankheit oder andere wichtige, kurzfristige Gründe. Ob es sich um einen wichtigen Grund handelt, entscheiden die anwesenden Kegler.
    Nicht anwesende Kegler werden bei jedem gespielten Spiel als jeweils Letzter in die Wertung aufgenommen.
  15. Spielewertungen / Erklärungen

    An jedem Spieltag wird eine Strichliste zur Ermittlung der aktuellen Jahrestabelle geführt. Der Gewinner eines Spiel erhält einen Punkt, der zweite zwei Punkte, usw., der letzte soviel Punkte, wie Kegler anwesend sind. Um die Gerechtigkeit des Systems aufrecht zu erhalten, werden, wenn einer zu spät kommt, die Gesamtpunkte durch die Anzahl der teilgenommenen Spiele dividiert. Jeder nicht anwesende Kegler ist am jeweiligen Spieltag letzter.
    Lange Spiele, wie z.B. das Sargspiel, 6-Tage-Rennen usw. werden wie zwei Einzelspiele gewertet. Wie oben schon erwähnt, dienen diese Wertungen zur Ermittlung der Jahrestabelle. Um einen Anreiz zu geben, sich anzustrengen, sind folgende Strafen am Ende eines Jahres fällig:
    1. Platz 2,00 € / 2. Platz 4,00 € / 3. Platz 6,00 € / ... / 8. Platz 16,00 € / 9. Platz 18 € / 10. Platz 20 €
    Diese Beträge werden mit den Beiträgen des Folgemonats beglichen.
    Um allen Diskussionen aus dem Wege zu gehen und Streitigkeiten zu vermeiden, zählt als geworfenes Holz nur das auf der Anzeigetafel erscheinende Bild, allerdings ist es Pflicht Holz zu werfen.
    Bei niedrigen Hausnummern zählt als 9 eine durchgeworfene Kugel und dementsprechend bei hohen Hausnummern als 0 eine durchgeworfene Kugel.
    Bei Abräumen zählt ein in einem Wurf erzielter Kranz 18 Punkte und ein mit mehreren Würfen erspielter Kranz 12 Punkte, außerdem zählt Kranz-Hand auch bei normalen Spielen 18 Punkte. Der Verlierer eines Spiels darf sich das nächste Spiel aussuchen.
  16. Handy-Verbot

    Während des Kegelns bleiben Handies in der Tasche. Dringende Telefongespräche werden außerhalb des Kegelraums angenommen. Zuwiderhandlung zieht eine Runde Schnaps nach sich.
  17. Jährlich ist eine Jahreshauptversammlung abzuhalten, die terminlich am Anfang eines jeden Jahres festzulegen ist.
  18. Die Reihenfolge der „werfenden Kegler“ entspricht der Reihenfolge der Tischordnung (im Uhrzeigersinn vom Verlierer aus gesehen).
  19. Beim Januarkegeln wird die jährliche Leistung, aufgrund der Jahrestabelle, prämiert. Hierzu wird für den ersten Platz ein Pokal besorgt. Der Pokal ist als Wanderpokal für je ein Jahr im Besitz des Erstplatzierten und ist beim Januarkegeln mitzubringen. Bei Platzgleichheit erfolgt ein Stechen, in Form von den Spielen Abräumen und 3x in die Vollen.
  20. Beim Januar-Kegeln, Juni-Kegeln und Weihnachtskegeln oder bei anderen wichtigen Kegelterminen müssen die Ballermännas-Shirts angezogen werden.
  21. Bei Auflösung des Clubs wird der Kassenbestand unter den Mitgliedern zu gleichen Teilen aufgeteilt. Bei weniger als 50%iger Teilnahme innerhalb von zwei Jahren (Rechnungszeitraum) wird nur der Monatsbeitrag erstattet. Wer weniger als 30% anwesend ist, bekommt nichts ausgezahlt, mit Ausnahme von Krankheit.
  22. Satzungsänderungen sind nur durch 3⁄4 Mehrheit möglich.
  23. Jedes Mitglied erkennt durch seine Unterschrift die Satzung an !!!